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GPS-Koordinaten: lat: 51.530399 - lng: 11.556980



Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz

Adresse:

Karl-Fischer-Str. 13, 06295 Lutherstadt Eisleben - Ernst-Thälmann-Siedlung

Telefon:
03475 613300

Telefax:
03475 613333

Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:30-15:00
  • Dienstag: 08:30-17:30
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:30-15:00
  • Freitag: 08:30-12:00
  • Samstag: geschlossen
  • Sonntag:                   geschlossen
Öffnungszeiten von Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz Karl-Fischer-Str. 13, 06295 Lutherstadt Eisleben ST

Beschreibung:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) vom 11.11.2005 (GVBl. LSA S. 692) wurde am 01.07.2007 aus den Gemeinden der bisherigen Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen der neue Landkreis Mansfeld-Südharz gebildet.



Durch Beschluss des Kreistages Mansfeld-Südharz (KT 154-19/2009) vom 24.06.2009 fusionierten der bisherige Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Altkreis Sangerhausen und der bisherige Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfelder Land am 01.01.2010 zum Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz.

Stichwörter
Abfallentsorgung, Abfallwirtschaftskonzept, Abfallgesetz, Abfallgebührensatzung
Firmenbeschreibung
Durch Beschluss des Kreistages Mansfeld-Südharz (KT 154-19/2009) vom 24.06.2009 fusionierten der bisherige Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Altkreis Sangerhausen und der bisherige Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfelder Land am 01.01.2010 zum Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz. Gemäß § 16 LKGebNRG gilt das bisherige Kreisrecht in den von der Neuordnung des Gebietes betroffenen Gemeinden fort, bis es durch neues Kreisrecht ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt, längstens bis zum 31. Dezember 2010.
Dies bedeutet, dass es für eine Übergangszeit zwei Entsorgungsgebiete im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt, das Entsorgungsgebiet "Altkreis Mansfelder Land" mit den zum 30.06.2007 zugehörigen Gemeinden und das Entsorgungsgebiet "Altkreis Sangerhausen" mit den zum 30.06.2007 zugehörigen Gemeinden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz nimmt seit dem 01.01.2010 im Rahmen seiner Betriebssatzung die Belange des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie gemäß § 3 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im gesamten Kreisgebiet Mansfeld-Südharz wahr.
Insbesondere obliegt dem EAW die Organisation, Durchführung und Abrechnung der Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie denen der Abfallwirtschaftskonzeption und der des einschlägigen Satzungsrechtes des Trägers (Abfallsatzung/Abfallgebührensatzung). Im Rahmen der vorgenannten Aufgaben ist der EAW für die Wirtschaftsführung, die Kalkulation, die Veranlagung, den Einzug bis hin zur Vollstreckung der Abfallentsorgungsgebühren, das Mahnwesen und das Kostencontrolling verantwortlich.

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