Startseite   →   Branchenbuch in Hamburg   →   Branchenbuch in Hamburg   →   Ärzte in Hamburg   →   Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg
GPS-Koordinaten: lat: 53.507069 - lng: 10.173890



Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg

Adresse:

Bergedorfer Str. 10, 21033 Hamburg - Lohbrügge

Telefon:
040/73064

Telefax:
040/7394660

Öffnungszeiten:

  • Montag: 00:00-24:00
  • Dienstag: 00:00-24:00
  • Mittwoch: 00:00-24:00
  • Donnerstag: 00:00-24:00
  • Freitag:                   00:00-24:00
  • Samstag: 00:00-24:00
  • Sonntag: 00:00-24:00
Öffnungszeiten von Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg Bergedorfer Str. 10, 21033 Hamburg HH

Beschreibung:
Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Unfallchirurgie, Orthopädie und Sporttraumatologie, die Handchirurgie, Plastische und Mikrochirurgie einschließlich der Betreuung Brandverletzter in unserem Zentrum für Schwer-Brandverletzte sowie die Behandlung Querschnittgelähmter in unserem Querschnittgelähmten-Zentrum. Dermatologie, das Zentrum für Neurotraumatologie und das Zentrum für Rehabilitationsmedizin stellen weitere Angebote dar.

Stichwörter
Ärzte, Medizin, Fachärzte, Rehabilitation, Krankenhaus, Radiologie, Reha, Röntgen, Erkrankung, Rehabilitationsmedizin, Gesundheit, Orthopäde, Therapeuten, Chirurg, Neurologe, Anästhesie, Physikalische Therapie, Patienten, Intensivmedizin, Handchirurgie, Behandlungen, Ambulanz, Plastischechirurgie, Sporttraumatologie, Unfallchirurgie, Hautarzt, Neurochirurgie, Traumatologie, Mikrochirurgie, Chirurgische Klinik, Krankheit, Unfallversicherung, Pflegedienst, Unfall, Zentrum, Untersuchung, Hand, Prothesen, Rekonstruktion, Berufsgenossenschaft, Kranke, Plastische, Physikalische, Betriebsgesellschaft, Berufskrankheit, Firmen und Konzernzentralen, Bukh, Unfallklinik, Neurotraumatologie, Rehabiltation, Brandverletzte, Hochleistungskrankenhaus
Firmenbeschreibung
Das Berufsgenossenschaftliche Unfallkrankenhaus Hamburg (BUKH) ist eine Einrichtung der Berufgenossenschaften, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese allein finanzieren das Krankenhaus. Öffentliche Mittel werden nicht gewährt. Dennoch steht das Krankenhaus nicht allein Patienten der Berufsgenossenschaften offen.
Bis zur gesetzlichen Unfallversicherung, wie wir sie heute kennen, dauerte die Entwicklung über hundert Jahre. Wer bei der Arbeit oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte verunglückt, hat einen Anspruch auf Hilfe durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich nicht nur auf Arbeitsunfälle, sondern auch auf Berufskrankheiten. Um schnell und erfolgreich helfen zu können, haben die Berufsgenossenschaften, die mit der Umsetzung der Unfallversicherung betraut sind, ein engmaschiges Sicherungsnetz geknüpft, das die bestmögliche Rehabilitation gewährleistet.
Wirtschaftsinfo:

Ähnliche Firmen: