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GPS-Koordinaten: lat: 50.555920 - lng: 9.723980



Fachschule Für Agrarwirtschaft Fulda

Adresse:

Kreuzgrundweg 1 B, 36100 Petersberg

Telefon:
0661/29110330

Telefax:
0661/29110340

Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00-14:45
  • Dienstag:                   08:00-14:45
  • Mittwoch: 08:00-13:00
  • Donnerstag: 08:00-14:45
  • Freitag: 08:00-13:00
  • Samstag: geschlossen
  • Sonntag: geschlossen
Öffnungszeiten von Fachschule Für Agrarwirtschaft Fulda Kreuzgrundweg 1 B, 36100 Petersberg HE

Beschreibung:
Die Ausbildung an dieser Schule hat zum Ziel, Fachkräfte aus der Landwirtschaft zu befähigen, moderne landwirtschaftliche Unternehmen zu leiten oder im landwirtschaftlichen Dienstleistungsbereich bzw. in der landwirtschaftsverbundenen Wirtschaft Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Betriebswirtin der Fachrichtung Agrarwirtschaft", "Staatlich geprüfter Betriebswirt der Fachrichtung Agrarwirtschaft" zu führen.

Stichwörter
Bildung, Ausbildung, Technikerschule, Beratung, Landwirtschaft, Techniker, Fachschule, Fulda, Abschlussprüfung, Absolventen, Petersberg, Staatlich Geprüfter Betriebswirt, Landwirtschaftliche Schule, Zweijährige Fachschule, Fachschule für Agrarwirtschaft
Firmenbeschreibung
Die Ausbildung gliedert sich in zwei "Ausbildungsabschnitte" von je zwei Studienhalbjahren. Es gilt die allgemeine Ferienordnung. Der Unterricht erfolgt nach der abgedruckten Rahmenstundentafel. Aufnahmevoraussetzungen Die Aufnahme setzt voraus: 1. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und 2.
die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und 3. eine weitere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr, darauf kann ein weiterer Berufsabschluss voll angerechnet werden. Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mind. fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Fachschule aufgenommen werden, wenn sie in einer Feststellungsprüfung ihre fachliche Eignung nachweisen, dies kann auch eine Abschlussprüfung nach § 40 (2) BBiG sein.
Absolventen der zweisemestrigen Landwirtschaftsschulen können in den zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachschule für Wirtschaft aufgenommen werden. Diejenigen Bewerber, die einen Hauptschulabschluss haben, müssen jedoch am Englischunterricht des 1. Ausbildungsabschnittes (AA.) der Fachschule teilgenommen oder Englischunterricht im gleichen Umfang an einer anderen Schule erhalten haben.
Einzugsgebiet
Landkreis Fulda, Hessen, Osthessen, Vogelsberg, Main-Kinzig-Kreis, Hersfeld-Rotenburg, Wetteraukreis, Gießen, Marburg-Biedenkopf, Thüringen, Bayern

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