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Benedikt-Jansen Wolfgang Rechtsanwälte

Adresse:

Parkstr. 9, 35066 Frankenberg (eder)

Telefon:
06451/73710

Telefax:
06451/737118

Informationen über Benedikt-Jansen Wolfgang Rechtsanwälte

Rechtsgebiete Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht

Beschreibung:
Juristische Beratungen

Stichwörter
Rechtsanwalt, Kapitalmarktrecht, Anwaltshaftung, Bankenhaftung
Firmenbeschreibung
Anwalts- und Notarhaftung
Wenn Rechtsanwälte oder Notare durch Fehler Schäden verursachen, stellen sich viele Fragen:
Welche Pflichten genau hat der Rechtsanwalt/Notar zu erfüllen? Welche Grundsätze hat er zu beachten? Was muß er wissen, was muß er können, auf was muß er achten, welche Sorgfalt ist einzuhalten? Was ist dem Rechtsanwalt/Notar zumutbar, was nicht?
Welche Schäden sind ersatzfähig? Wann beruht ein Schaden auf einer Pflichtverletzung, wann nicht? Welche Auswirkung hat ein etwaiges Mitverschulden des Mandanten?
Wie lange kann ein Anspruch geltend gemacht werden?
Wann ist der Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt/Notar verjährt?
Wer muß was im Anwaltshaftungs-Notarhaftungsprozess beweisen?
Nur ein Rechtsanwalt, der diese Fragen sicher auf neuestem Stand der Rechtsentwicklung beantworten kann, setzt sich nicht selbst der Gefahr einer Haftung aus.


° Bankenhaftung
Wenn Banken sich über die Rechte ihrer Kunden hinwegsetzen, kann das für diese u.U. sehr nachteilige Folgen haben.
Vor der Inanspruchnahme einer Bank müssen eine Reihe von Fragen sorgfältig geklärt werden, je nachdem, auf welchem Sektor eine Pflichtverletzung der Bank vorliegt:
z.B.:
Wie sind Konten zu führen? Wann sind Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge zu valutieren? Welche Zinsen und Gebühren dürfen berechnet werden? Welche Rechte hat der Kunde, wenn die Bank das Konto fehlerhaft abrechnet? Welchen Schaden muß sie ersetzen?
Wenn Banken das Vermögen ihrer Kunden anlegen, müssen sie bestimmte Warn-, Aufklärungs- und Beratungspflichten erfüllen. Welche Anforderungen werden hier im Einzelnen gestellt? Wann hat die Bank Schadenersatz zu leisten? Wer hat was zu beweisen?
Die Bank hat auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ihrer Kunden Rücksicht zu nehmen. Sie darf z.B. nicht zur Unzeit Darlehen kündigen und in unsinniger Weise Sicherheiten verwerten. Wie weit geht das Rücksichtnahmegebot der Bank genau? Was ist ihr zu...

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